Maschinenaltbestand und Erstabnahme


Sie benötigen etwas Neues in Ihrem Betrieb oder wollen etwas verändern?

Unsere Leistungen für Sie:

  • komplette Planung der Neuanschaffung
  • Erstellung eines Anforderungskataloges
  • Prüfung Ihrer Lieferantenverträge in Bezug auf Arbeitsschutz
  • Überwachung bei der Aufstellung von Maschinen und Anlagen
  • Abnahme von Maschinen und Anlagen vor der Erstinbetriebnahme
  • Überprüfung der Sicherheitstechnik vom Maschinenaltbestand
  • Durchführung der jährlich wiederkehrenden UVV - Prüfung


Da erst das Volumen des Auftrags geprüft werden muss, können wir Ihnen die Preise auf Ihre gezielte Anfrage mitteilen.

Bitte beachten Sie unbedingt! Jede Maschine und Anlage muss vor ihrer Erstinbetriebnahme nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) vom Unternehmer geprüft werden! Eine Maschinenfreigabe für den Anwender darf ohne eine solche Abnahme nicht erfolgen.